Das Arbeitsgericht ist ein spezialisiertes Gericht. Es ist zuständig für Arbeits- und Sozialsicherheitsrechtssachen. Außerdem ist das Arbeitsgericht für Sachen zuständig, die ihm durch spezielle Gesetze übertragen werden.
9 Arbeitsgerichte
Sitz der Arbeitsgerichte
Die Arbeitsgerichte sind pro Gerichtshofbereich eines Appellationshofes organisiert.
In Belgien gibt es 9 Arbeitsgerichte: Antwerpen, Gent, Löwen, niederländischsprachiges Brüssel, französischsprachiges Brüssel, Eupen, Lüttich, Wallonisch-Brabant und Hennegau.
Das Arbeitsgericht setzt sich aus einer oder mehreren Abteilung zusammensetzen.
Kammern und Zusammensetzung
Das Arbeitsgericht hat mehrere Kammern. Diese Kammern bestehen aus einem allein tagenden Berufsrichter oder aus einem Berufsrichter und zwei Sozialrichtern.
Mehr Informationen über die Zusammensetzung dieser Gerichtsbarkeit finden Sie unter „Richterschaft“.
Staatsanwaltschaft
Bei jedem Arbeitsgericht gibt es einen Arbeitsauditor, der die Funktion der Staatsanwaltschaft ausübt. Der Auditor wird beigestanden durch einen Abteilungsauditor, einen oder mehreren Ersten Staatsanwälte der Arbeitsauditoren und einen oder mehreren Staatsanwälten der Arbeitsauditoren.
Mehr Informationen über dieses Thema finden Sie unter „Staatsanwaltschaft“.
Im Gerichtsbezirk Eupen ist der Prokurator des Königs gleichzeitig Arbeitsauditor.
Kanzlei
Mehr Informationen über den Greffier und die Kanzlei finden Sie unter „Greffier“ und „Kanzlei“.
Zuständigkeiten
Das Arbeitsgericht ist ein spezialisiertes Gericht, das hauptsächlich spezifische Zuständigkeiten besitzt.
Das Arbeitsgericht ist für Strafsachen nicht zuständig. Diese müssen vor dem Polizei- oder Korrektionalgericht eingeleitet werden.
Spezifische Zuständigkeiten (Arbeitsgericht)
Die wichtigsten spezifischen Zuständigkeiten sind:
- Streitfälle mit Bezug auf das Arbeitsrecht
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Streitfälle mit Bezug auf die soziale Sicherheit (Arbeiter, Lehrlinge, Selbstständige und Behinderte)
- die Kollektive Schuldenregelung
- Streitsachen mit Bezug auf Pensionen, ergänzende Pensionen, usw.
Ausschließliche Zuständigkeiten (Arbeitsgericht)
Hier einige Beispiele:
- bei Anwendung von durch das Gesetz und Verordnungen bestimmte Verwaltungsstrafen
- Streitfälle mit Bezug auf den Sozialausweis
- Streitfälle mit Bezug auf die Ausgleichsentschädigung gemäß dem Gesetz vom 1. August 1985 hinsichtlich den sozialrechtlichen Bestimmungen
- Streitfälle mit Bezug auf die individuellen Verwaltungshandlungen in Sachen Verleihung, Aussetzung und Entziehung der Anerkennung als Hafenarbeiter.
Präsident
Der Präsident übt in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten eine leitende Funktion aus.
Die Gerichte Erster Instanz, Unternehmens- und Arbeitsgerichte sind hierarchisch strukturiert.
Das Gericht Erster Instanz setzt sich wie folgt zusammen:
- ein Präsident
- je nach Fall, kein, ein oder mehrere Abteilungspräsidenten
- ein oder mehrere Vizepräsidenten
- ein oder mehrere Richter(n).
Das Unternehmensgericht setzt sich wie folgt zusammen:
- ein Präsident
- ein oder mehrere Abteilungspräsidenten (außer bei Gerichtsbarkeiten ohne Abteilungen)
- ein oder mehrere Vizepräsidenten (je nach gesetzlichem Stellenplan)
- Richter (Berufsmagistraten)
- Unternehmensrichter, die unter sich einen Präsidenten der Unternehmensrichter bestimmen (keine Berufsmagistraten).
Das Arbeitsgericht setzt sich wie folgt zusammen:
- ein Präsident
- je nach Fall, kein, ein oder mehrere Abteilungspräsidenten
- ein oder mehrere Vizepräsidenten
- ein oder mehrere Richter
- mehrere Sozialrichter (keine Berufsmagistraten).
Der Präsident wird durch einen oder mehrere Abteilungspräsidenten beigestanden und ist mit der allgemeinen Leitung des Gerichts bezeichnet.
Der Abteilungspräsident nimmt unter der Autorität des Präsidenten die tägliche Leitung des Gerichts wahr und besitzt eine Reihe von spezifischen Zuständigkeiten.
Er kann bei der Leitung und Organisation durch einen oder mehreren Vizepräsidenten beigestanden werden.
N.B.: Im Gerichtsbezirk Eupen werden das Gericht Erster Instanz, das Unternehmensgericht, das Arbeitsgericht, die Friedensgerichte und das Polizeigericht durch den Präsidenten des Gerichts Erster Instanz geleitet.
Der Kassationshof setzt sich wie folgt zusammen:
- der Erste Präsident
- der Präsident
- die Kammerpräsidenten
- die Gerichtsräte.
Seit der gerichtlichen Reform von 2013 gibt es ebenfalls einen Präsidenten der Friedensrichter und Richter beim Polizeigericht. Er ist innerhalb eines Gerichtsbezirks für die Leitung, Koordinierung und Organisation der Friedens- und Polizeigerichte zuständig.
Die Friedens- und Polizeigerichte setzen sich wie folgt zusammen:
- ein Präsident für alle Friedens- und Polizeigerichte in einem Gerichtsbezirk
- ein Vizepräsident, der selbst Richter beim Polizeigericht ist, falls der Friedensrichter Präsident ist, oder umgekehrt
- die Friedensrichter und Richter beim Polizeigericht.
Abteilungs- oder Kammerpräsident
Der Kammerpräsident am Kassationshof wird unter den Gerichtsräten am Kassationshof gewählt.
Der Kassationshof setzt sich wie folgt zusammen:
- der Erste Präsident
- der Präsident
- die Kammerpräsidenten
- die Gerichtsräte.
Ausführlichere Informationen über den Abteilungspräsidenten beim Gericht Erster Instanz, Arbeits- und Unternehmensgericht finden Sie unter „Präsident“.
Vizepräsident
Die Gerichte Erster Instanz, Unternehmens- und Arbeitsgerichte sind hierarchisch strukturiert.
Das Gericht Erster Instanz setzt sich wie folgt zusammen:
- ein Präsident
- ein oder mehrere Vizepräsidenten
- ein oder mehrere Richter.
Das Unternehmensgericht setzt sich wie folgt zusammen:
- ein Präsident
- ein oder mehrere Vizepräsidenten
- ein oder mehrere Richter
- ein oder mehrere Unternehmensrichter (keine Berufsmagistraten).
Das Arbeitsgericht setzt sich wie folgt zusammen:
- ein Präsident
- ein oder mehrere Vizepräsidenten
- ein oder mehrere Richter
- mehrere Sozialrichter (keine Berufsmagistraten).
Die Friedens- und Polizeigerichte setzen sich wie folgt zusammen:
- ein Präsident für alle Friedens- und Polizeigerichte in einem Gerichtsbezirk
- ein Vizepräsident, der selbst Richter beim Polizeigericht ist, falls der Friedensrichter Präsident ist, oder umgekehrt
- den Friedensrichtern und Richtern beim Polizeigericht.
Richter
Der Richter spricht Recht. Als „Richter“ wird im Allgemeinen ein Magistrat der richterlichen Gewalt bezeichnet. Der Richter ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein Urteil in den ihm vorgelegten Streitfällen zu verkünden. Dabei nimmt er Bezug auf:
- die Gesetzgebung
- die Rechtsprechung
- die Rechtslehre
- das Gewohnheitsrecht.
Die Richter tagen an verschiedenen Gerichten, wie z.B. am Gericht Erster Instanz, am Unternehmensgericht und am Arbeitsgericht.
Die Aufgaben der Richter unterscheiden sich je nach Gerichtsbarkeit.
Ein Richter beim Appellations-, Arbeitsgerichts- und Kassationshof wird offiziell als „Gerichtsrat“ bezeichnet.
Die Richter, die Urteile fällen, bilden die Richterschaft. Diese wird auch „sitzende Magistratur“ genannt, weil die Richter während des Prozesses sitzen.
Während des Gerichtsprozesses tagt der Richter alleine. Jedoch können in gewissen Angelegenheiten auch drei Magistrate tagen.
Am Unternehmens- und Arbeitsgericht tagen neben dem Richter zusätzlich zwei Nicht-Berufsmagistraten.
Sozialrichter
Das Arbeitsgericht besteht aus verschiedenen Kammern, in denen abgesehen vom Vorsitzenden, der ein Berufsmagistrat ist, auch Nicht-Berufsmagistrate tagen. Letztere werden auf Vorschlag von sozialen Organisationen von Arbeitgebern, Selbstständigen und Arbeitnehmern durch den König ernannt. Sie stehen den Berufsmagistraten bei der Beurteilung der Sache bei. Sie werden „Sozialrichter“ genannt.
Wenn das Arbeitsgericht über einen Streitfall zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber befindet, stehen dem Berufsrichter ein Sozialrichter einer Arbeitnehmerorganisation und ein Sozialrichter einer Arbeitgeberorganisation bei.
Die formellen Bedingungen, um als Sozialrichter ernannt zu werden, sind im Gerichtsgesetzbuch aufgelistet:
- der Kandidat muss sein 25. Lebensjahr vollendet haben
- für die niederländischsprachigen Gerichte müssen die Kandidaten ein Studienzeugnis oder Diplom eines niederländischsprachigen Unterrichts besitzen
- für die französischsprachigen Gerichte müssen die Kandidaten ein Studienzeugnis oder Diplom eines französischsprachigen Unterrichts besitzen
- für das Arbeitsgericht Eupen müssen die Kandidaten die Kenntnis der deutschen Sprache nachweisen.
Die Sozialrichter werden pro Gerichtsbezirk ernannt.
Das Amt des Sozialrichters ist unvereinbar mit der Ausübung eines durch Wahlen verliehenes Mandates, mit jeglicher besoldeten öffentlichen Funktion oder jeglichem öffentlichen politischen oder administrativen Amt, mit dem Amt des Notars oder Gerichtsvollziehers, mit dem Beruf des Rechtsanwalts, mit dem Militärstand und dem geistlichen Stand.
Der Sozialrichter wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann seine Ernennung für weitere fünf Jahre erneuert werden.
Die Richter üben ihre Funktion bis zu ihrem 65. Lebensjahr aus und gehen alsdann in Rente.
Stellvertretender Richter
Es handelt sich dabei in den meisten Fällen um Rechtsanwälte, Notare oder Universitätsprofessoren.
Man wird stellvertretender Richter durch eine Ernennung.
Beim Friedens- und Polizeigericht spricht man von „stellvertretender Richter am Friedensgericht“ und „stellvertretender Richter am Polizeirichtergericht“.
Arbeitsauditor
Das Arbeitsgericht hat seine eigene „Staatsanwaltschaft“: das Arbeitsauditorat.
Das Arbeitsauditorat führt bei allen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts fallen, den Auftrag der Staatsanwaltschaft aus. Je nach Fall ist das Auditorat in diesen Angelegenheiten entweder verpflichtet oder nicht verpflichtet zu handeln und gibt in den Streitfällen eine Stellungnahme ab. Im Allgemeinen greift das Auditorat ein, wenn es um die Rechte des Bürgers im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit und der Sozialhilfe geht.
Im Falle eines Verstoßes gegen das Sozialstrafgesetz, tritt das Arbeitsauditorat beim Korrektionalgericht als Verfolgungsbehörde gegen den Zuwiderhandelnden auf.
Das Arbeitsauditorat wird vom Arbeitsauditor, beigestanden durch seine Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte, geleitet.
In jedem Gerichtshofbereich besteht mindestens ein Auditorat.
Im Gerichtsbezirk Eupen ist der Prokurator des Königs gleichzeitig Arbeitsauditor.
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Abteilungsauditor
In Belgien gibt es insgesamt 9 Arbeitsauditorate.
An der Spitze jedes Arbeitsauditorats steht ein Arbeitsauditor. Diesem stehen ein oder mehrere Abteilungsauditoren bei, falls ein Auditorat aus einer oder mehreren Abteilung besteht.
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Erster Staatsanwalt des Arbeitsauditors
Das Arbeitsgericht hat seine eigene „Staatsanwaltschaft“: das Arbeitsauditorat.
Das Arbeitsauditorat führt bei allen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts fallen, den Auftrag der Staatsanwaltschaft aus.
Je nach Fall, ist das Auditorat in diesen Angelegenheiten entweder verpflichtet oder nicht verpflichtet zu handeln und gibt eine Stellungnahme über die Streitfälle ab.
Im Allgemeinen greift das Auditorat ein, wenn es um die Rechte des Bürgers im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit und der Sozialhilfe geht.
Das Arbeitsauditorat wird vom Arbeitsauditor, beigestanden durch seine Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte, geleitet.
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Staatsanwalt des Arbeitsauditors
Das Arbeitsgericht hat seine eigene „Staatsanwaltschaft“: das Arbeitsauditorat.
Das Arbeitsauditorat führt bei allen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts fallen, den Auftrag der Staatsanwaltschaft aus.
Je nach Fall, ist das Auditorat in diesen Angelegenheiten entweder verpflichtet oder nicht verpflichtet zu handeln und gibt eine Stellungnahme über die Streitfälle ab.
Im Allgemeinen greift das Auditorat ein, wenn es um die Rechte des Bürgers im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit und der Sozialhilfe geht.
Das Arbeitsauditorat wird vom Arbeitsauditor, beigestanden durch seine Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte, geleitet.
Chefgreffier
Allgemein
Es gibt einen Chefgreffier pro Kanzlei und eine Kanzlei in jeder Gerichtsbarkeit.
Bei der Ausübung seiner Aufgaben wird er von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s), Greffier(s) und dem administrativen Personal unterstützt.
Friedensgericht und Polizeigericht
In jedem Gerichtsbezirk gibt es beim Friedensgericht und Polizeigericht jeweils einen Chefgreffier. Bei der Ausübung seiner Aufgaben wird dieser sowohl beim Friedensgericht als auch beim Polizeigericht von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s), Greffier(s) und dem administrativen Personal unterstützt.
Gerichtsbezirk Eupen: Im Gerichtsbezirk Eupen gilt dies nicht, da es für den ganzen Gerichtsbezirk nur einen Chefgreffier beim Gericht Erster Instanz gibt, der gleichzeitig auch die Befugnisse des Chefgreffiers des Arbeitsgerichts, des Unternehmensgerichts, des Polizeigerichts und der Friedensgerichte ausübt.
Abteilungsgreffier
Der Abteilungsgreffier leitet die Kanzlei der Abteilung.
Dienstleitender Greffier
Unbeschadet der Aufgaben und der Unterstützung, welche die Greffiers ausüben, beteiligt sich der Dienstleitende Greffier, unter Aufsicht des Chefgreffiers, an der Leitung der Kanzlei.
Der Chefgreffier kann einen oder mehrere Dienstleitende(n) Greffier(s) bestimmen, die ihm bei der Leitung einer Abteilung beistehen.
Greffier
Der Greffier verrichtet die Aufgaben der Kanzlei und steht dem Richter bei all seinen Amtshandlungen bei.
Die Anwesenheitsregel erfährt nur eine Ausnahme, wenn der Greffier aufgrund der Dringlichkeit nicht anwesend sein kann.
Der Greffier hat folgende Aufgaben:
- er gewährt die Zugänglichkeit der Kanzlei für die Öffentlichkeit
- er führt die Buchhaltung der Kanzlei
- er erstellt die Urkunden, mit denen er beauftragt ist, bewahrt die Urschriften, die Register und alle Urkunden des Gerichts, bei dem er angestellt ist, auf und stellt von diesen Schriftstücken Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften aus
- er bewahrt die Dokumentation über Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Rechtslehre für die Richter auf
- er erstellt Tabellen, Statistiken und andere Unterlagen, mit denen er in Anwendung des Gesetzes oder der Erlasse beauftragt ist; er führt die Register und Verzeichnisse
- er bewahrt die Wertpapiere, Unterlagen und Gegenstände auf, die aufgrund des Gesetzes bei der Kanzlei hinterlegt werden
- er ergreift die geeigneten Maßnahmen, um alle Archive, deren Verwaltung ihm obliegt, ordnungsgemäß aufzubewahren, um sie zu ordnen und zu inventarisieren, ungeachtet ihrer Form, ihrer Struktur und ihres Inhalts.
Der Greffier steht ebenfalls dem Richter bei:
- er bereitet die Aufgaben des Richters vor
- er ist anwesend bei den Sitzungen
- er führt Protokoll über den Verlauf der Gerichtsverfahren und die Entscheidungen
- er beurkundet die verschiedenen Formalitäten, deren Ausführung festgestellt werden muss, und verleiht ihnen Echtheit
- er arbeitet die Verfahrensakten aus und achtet, im Rahmen seiner Befugnisse, auf die Einhaltung der geltenden Regeln.
In jedem Gericht gibt es einen oder mehrere Greffier(s) (Friedensgericht, Polizeigericht, Gericht Erster Instanz, Unternehmensgericht, Arbeitsgericht, usw.).
Kanzlei
Allgemein
Die Kanzlei setzt sich im Allgemeinen aus einem Chefgreffier, einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s), einem oder mehreren Greffier(s) und dem Personal der Kanzlei zusammen.
Der Greffier hat nicht nur administrative Aufgaben, wie beispielsweise dem Verlauf der Sitzungen zu folgen, Dokumente zu verfassen oder Abschriften auszustellen. Er ist darüber hinaus auch ein eigenständiger Mitarbeiter des Richters und offizieller Verwahrer von vielen Dokumenten. Er wirkt somit bei der reibungslosen Ausübung der täglichen Aktivitäten der Gerichtsbarkeit mit.
Die Aufgaben des Greffiers können je nach Art des Gerichts variieren. (Friedensgericht, Gericht Erster Instanz, Arbeitsgericht, usw.).
In den Kanzleien arbeitet auch noch anderes Gerichtspersonal, wie Assistenten oder Mitarbeiter.
Friedensgericht
Jedes Friedensgericht hat seine eigene Kanzlei, die sich aus einem oder mehreren Greffier(s) und Personalmitglieder der Kanzlei zusammensetzt. Sie alle stehen unter der Leitung des Chefgreffiers der Friedens- und Polizeigerichte des Gerichtsbezirks.
Der Chefgreffier wird von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s) beim Friedensgericht unterstützt.
Außerdem ernennt der Chefgreffier in jedem Friedensgericht einen leitenden Greffier, der ihm bei der täglichen Leitung der Kanzlei beisteht. In jeder Kanzlei werden die Greffiers vom Personal der Kanzlei unterstützt (Assistenten und Mitarbeiter).
Gerichtsbezirk Eupen: Im Gerichtsbezirk Eupen gibt es nur eine Kanzlei für die beiden Friedensgerichte.
Polizeigericht
Jedes Polizeigericht hat seine eigene Kanzlei, die sich aus einem oder mehreren Greffier(s) und dem Personal der Kanzlei zusammensetzt. Sie alle stehen unter der Leitung des Chefgreffiers der Friedens- und Polizeigerichte des Gerichtsbezirks.
Der Chefgreffier wird in den meisten Gerichtsbezirken von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s) beim Polizeigericht unterstützt, welchen er ebenfalls als Leiter einer Abteilung des Polizeigerichts bezeichnen kann.
In jeder Kanzlei werden die Greffiers vom Personal der Kanzlei unterstützt (Assistenten und Mitarbeiter).
Rechtsanwalt
Mehr Informationen über die Rolle des Rechtsanwalts finden Sie auf der Internetseite der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften: (AVOCATS.BE).
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Aufgaben eines Rechtsanwaltes und dessen Honorare sowie über die Art und Weise auf welche Sie einen Anwalt auswählen können.
In Belgien gibt es verschiedene Rechtsanwaltskammern:
- die Rechtsanwaltskammer in jedem Gerichtsbezirk, außer in Brüssel, wo es eine französischsprachige und eine niederländischsprachige Rechtsanwaltskammer gibt
- die Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof
- die Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften und die Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften.
Schließlich gibt es noch einen Föderalen Rat der Rechtsanwaltschaften.
Der Föderale Rat der Rechtsanwaltschaften setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, von denen fünf von der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften und fünf von der Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften für einen einmal erneuerbaren Zeitraum von zwei Jahren beauftragt werden. Den Vorsitz des Rats führt der Präsident der Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof.
Ein Rechtsanwalt muss mindestens zehn Jahre bei der Rechtsanwaltskammer eingetragen sein und die von der Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof organisierte Prüfung bestanden haben, um vom König als Rechtsanwalt beim Kassationshof ernannt werden zu können. Es gibt nur eine geringe Anzahl Rechtsanwälte beim Kassationshof.
Referent
Referenten können beim Appellationshof, Arbeitsgerichtshof und bei den verschiedenen Gerichten bezeichnet werden. Sie helfen den Magistraten der Gerichte und Gerichtshöfe, sind jedoch selbst keine Magistraten.
Es gibt auch Referenten beim Kassationshof. Sie stehen sowohl den Gerichtsräten als auch den Mitgliedern der Generalstaatsanwaltschaft bei.
Sie bereiten die gerichtliche Arbeit der Magistraten vor und halten sich dabei an die ihnen gegebenen Anweisungen. Sie dürfen jedoch keine Kanzleiarbeit verrichten.
Sie stehen unter der Aufsicht und Verantwortung des Korpschefs der Gerichtsbarkeit, bei der sie bezeichnet werden.
Sozialsache
Sozialsache
Was ist eine Sozialsache?
Eine Sozialsache gründet auf einen Streitfall zwischen einem Berechtigten und den öffentlichen Behörden oder einer Versicherungsgesellschaft und betrifft:
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- die soziale Sicherheit für Arbeitnehmer (u.a. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kindergeld und Pension) und Selbstständige
- die Sozialhilfe (Zulagen des ÖS.H.Z., finanzielle Beteiligungen für Behinderte, Gesundheitspflegeversicherung).
Im Belgischen Recht werden ebenfalls die kollektive Schuldenregelung sowie Streitfälle zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, beispielsweise hinsichtlich einer Kündigung, ausstehenden Löhnen, … als Sozialsachen angesehen und durch das Arbeitsgericht und den Arbeitsgerichtshof behandelt.
Wie verläuft eine Sozialsache?
kostenloses Verfahren
Der Sozialversicherte, der einen Rekurs beim Arbeitsgericht einlegt, trägt prinzipiell keine Gerichtskosten.
Die Einleitung des Verfahrens erfolgt anhand einer Antragsschrift. Diese Sache wird (ohne Eintragungsgebühr) in einer Liste aufgenommen.
Unter Vorbehalt von Ausnahmen sind die Gerichtskosten, wie Zeugengeld, Sachverständigenkosten und Verfahrensentschädigungen, zu Lasten der Einrichtungen, die für die Anwendung der Gesetzgebung in Sachen soziale Sicherheit zuständig sind.
Eine Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts kann ebenfalls kostenlos mittels einer Antragsschrift eingelegt werden.
Der Sozialversicherte muss jedoch die Honorare seines Rechtsanwalts bezahlen, es sei denn, dass er über einen unentgeltlichen juristischen Beistand verfügt.
Einleitung des Verfahrens
Das Verfahren in Sachen soziale Sicherheit kann mittels einer Antragsschrift eingeleitet werden.
Sie kann auch durch andere Mittel, wie beispielsweise durch Vorladung oder durch freiwilliges Erscheinen eingereicht werden. Diese werden selten genutzt, da die Einleitung des Verfahrens durch Antragsschrift vorteilhafter ist.
Die Antragsschrift muss prinzipiell innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach der Zustellung der angefochtenen Rechtshandlung eingereicht werden.
Diese Regel kennt auch Ausnahmen, wie beispielsweise eine Klage auf Entschädigung bei einer Berufskrankheit und Streitfälle mit Bezug auf Arbeitsverträge.
Wir empfehlen Ihnen, sich gründlich über dieses Thema zu informieren.
Erscheinen zur Sitzung
Nach Eingang der Antragsschrift lädt der Greffier beide Parteien zu einer Sitzung vor. Das Datum wird durch den Richter festgelegt.
Die Parteien erscheinen persönlich oder lassen sich durch ihren Rechtsanwalt vertreten.
Die Parteien können sich in der Sitzung auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wie der Ehepartner, einen Verwandten oder Verschwägerten, einen Beauftragten einer repräsentativen Organisation der Arbeiter oder Angestellten oder einen Vertreter einer Sozialorganisation, der die Interessen einer gesetzlich bestimmten Gruppe von Personen verteidigt.
Es muss jedes Mal eine Reihe von Bedingungen entsprochen werden.
Versuch einer gütlichen Einigung
Der Richter kann einen Versuch der gütlichen Einigung unternehmen.
Behandlung der Klage
Die Klage wird wie eine Zivilsache behandelt. In gewissen Sachen (wie soziale Sicherheit und Sozialhilfe) ist die Anwesenheit des Arbeitsauditors in der Sitzung verpflichtend.
Der Arbeitsauditor kann beim Minister oder den zuständigen öffentlichen Behörden die Informationen einfordern, die für die Behandlung der Sache notwendig sind.
Der Arbeitsauditor gibt ebenfalls eine begründete Stellungnahme zu dem Streitfall, der durch das Arbeitsgericht behandelt wird, ab.
Entscheidung
Der Richter kann ein Zwischenurteil, ein vorläufiges Urteil oder ein definitives Urteil verkünden.
Durch ein Zwischenurteil kann der Richter beispielsweise einen Sachverständigen bestellen.
Durch ein vorläufiges Urteil kann der Richter einen vorläufigen Betrag in Erwartung einer definitiven Entscheidung zuerkennen.
Durch ein definitives Urteil urteilt der Richter über den gesamten Streitfall. Die Sache ist, unter Vorbehalt einer Berufung durch das Arbeitsauditorat oder eine oder mehreren Parteien, endgültig abgeschlossen.
Hierna volgt enkel een overzicht van een aantal belangrijke wetten.
Arbeidsrecht
Wet betreffende de arbeidsovereenkomsten - 3 juli 1978
Wet tot instelling van de arbeidsreglementen - 8 april 1965
Wet betreffende de tewerkstelling van buitenlandse werknemers - 30 april 1999
Wet betreffende de collectieve arbeidsovereenkomsten en de paritaire comités - 5 december 1968
Wet betreffende de feestdagen - 4 januari 1974
Wet betreffende de havenarbeid - 8 juni 1972
Wet betreffende de huisarbeid - 6 december 1996
Wetten betreffende de jaarlijkse vakantie van de werknemers - 28 juni 1971
Wet betreffende bescherming van het loon der werknemers - 12 april 1965
Wet tot inrichting van de nationale arbeidsraad - 29 mei 1952
Wet houdende organisatie van het bedrijfsleven - 20 september 1948
Wet houdende toekenning van een vergoeding voor sociale promotie - 1 juli 1963
Wet betreffende de sociale verkiezingen - 4 december 2007
Wet betreffende de sluiting van de ondernemingen - 26 juni 2002
Wet betreffende het welzijn van de werknemers bij de uitvoering van hun werk - 4 augustus 1996
Wet betreffende de uitvoering van bouwwerken - 6 april 1960
Sociaal zekerheidsrecht
Arbeidsongevallenwet - 10 april 1971.
Wet betreffende de tegemoetkomingen aan personen met een handicap - 27 februari 1987.
Wet betreffende de PWA-arbeidsovereenkomst - 7 april 1999.
Wet houdende sociale bepalingen - 1 augustus 1985.
Wet betreffende de ziekenfondsen en de landsbonden van ziekenfondsen.
Wet betreffende de maximumfactuur in de verzekering voor geneeskundige verzorging - 5 juni 2002.