Der Erste Präsident leitet den Kassations-, einen Appellations- oder einen Arbeitsgerichtshof.

Die Bezeichnung „Erster Präsident“ wird dem höchsten Magistraten der Richterschaft auf der Ebene des Kassations-, Apellations-, und Arbeitsgerichtshofes verliehen.

Er ist mit der Leitung und Organisation des Kassations-, Appellations- oder Arbeitsgerichtshofes beauftragt.

Er kann einen Präsidenten und einen oder mehrere Abteilungspräsidenten auf der Ebene des Kassationshofes und einen oder mehrere Kammerpräsidenten auf der Ebene des Appellations- oder Arbeitsgerichtshofes bestimmen, die ihm beistehen.

Categorie
Richterschaft