die Pyramide

die Pyramide

Die hierarchische Struktur der Gerichtshöfe und Gerichte kann in Form einer Pyramide dargestellt werden.

Unten befinden sich die Friedensrichter und die Gerichte. Deren Entscheidungen nennt man 'Urteile'.

Oben stehen die Gerichtshöfe. Deren Entscheidungen nennt man 'Entscheide'            

Was ist der Unterschied zwischen den Gerichten und den Gerichtshöfen?

In den Gerichten urteilen die Richter 'in erster Instanz'. Falls eine der Parteien nicht mit dem Gerichtsurteil einverstanden ist, stehen ihr mehrere 'ordentliche' und 'auβerordentlicheRechtsmittel dagegen zur Verfügung.

  • Die 'ordentlichen Rechtsmittel' sind der Einspruch und die Berufung.
    • Wenn eine Partei 'im Versäumniswege' verurteilt worden ist (das heiβt, dass sie nicht erschienen ist) und dagegen Einspruch einlegt, verhandelt derselbe Richter die Sache erneut und spricht ein neues Urteil.
    • In der Berufung entscheidet der Richter ein letztes Mal über den Grund der Sache und urteilt also 'in letzter Instanz'.
  • In bestimmten Fällen ist es möglich ein 'auβerordentliches Rechtsmittel' einzulegen: die Kassation beim Kassationshof. Aufgepasst: der Kassationshof prüft nicht den Sachverhalt der ihm unterbreiteten Rechtssache, sondern kontrolliert sie nur auf Einhaltung der Rechtsvorschriften.

Die Gerichte

Das Gericht ist die offizielle Instanz, die Rechtssachen verhandelt. Die Richter beurteilen die Rechtssachen und sprechen ein Urteil.

Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Arten von Gerichten.

© Hilde De Windt

Die verschiedenen Arten von Gerichten

VE - De verschillende type rechtbanken

Friedensgericht

Das Friedensgericht ist ausschließlich für Zivilsachen zuständig. Sie können sich deshalb bei Strafsachen, finanziellen Angelegenheiten sowie bei sozialrechtlichen Problemen nicht an einen Friedensrichter wenden. Der Friedensrichter ist der Richter, der dem Bürger am nächsten steht.

Polizeigericht

Ein Polizeigericht darf nicht mit der Polizei verwechselt werden.

Gericht Erster Instanz

Das Gericht Erster Instanz ist das Gericht mit den weitreichendsten Zuständigkeiten, sowohl auf zivilrechtlicher als auch auf strafrechtlicher Ebene.

Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht ist ein spezialisiertes Gericht. Es ist zuständig für Arbeits- und Sozialsicherheitsrechtssachen. Außerdem ist das Arbeitsgericht für Sachen zuständig, die ihm durch spezielle Gesetze übertragen werden.

Unternehmens­gericht

Das Unternehmensgericht ist ein spezialisiertes Gericht. Es ist zuständig für Streitsachen zwischen Unternehmen.

© Hilde De Windt

Die Gerichtshöfe

Wenn Sie nicht mit der Entscheidung des Richters im Gericht einverstanden sind, können Sie in bestimmten Fällen bei einem Gerichtshof Berufung einlegen.

Sehen Sie sich hier die Informationen zu den verschiedenen Gerichtshöfen an. 

Die verschiedenen Arten von Gerichtshöfe

VE - De verschillende type hoven

Appellationshof

Wenn eine der Parteien mit einer Entscheidung des Gerichts Erster Instanz, einschließlich des Familien- und Jugendgerichts, oder des Unternehmensgerichts, nicht einverstanden ist, kann diese Partei beim Appellationshof Berufung einlegen.

Arbeitsgerichtshof

Falls eine der Verfahrensparteien mit einer Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht einverstanden ist, kann sie beim Arbeitsgerichtshof Berufung einlegen.

Assisenhof

Der Assisenhof ist zuständig für die schwersten Straftaten, wie Totschlag oder versuchter Totschlag, Mord oder versuchter Mord, Geiselnahme mit Todesfolge, schwere Sittendelikte, usw.

Kassationshof

Der Kassationshof hat eine eigene Website. Alle Informationen zu diesem Gerichtshöfe finden Sie hier.