Die Beträge fließen in den Haushaltsfonds für weiterführenden juristischen Beistand. Die Einnahmen aus diesem Haushaltsfonds stellen zusätzliche Mittel für den weiterführenden juristischen Beistand bereit. Auf diese Weise kann den Rechtsanwälten, die in diesem System Dienstleistungen erbringen, eine faire Vergütung garantiert werden.
Der Beitrag von 26 Euro (Indexierung 2025) ist in Zivil- und Strafsachen fällig.
Für weitere Informationen klicken Sie hier. Sie werden auf die Seite des FÖD Justiz weitergeleitet, die zurzeit nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar ist.
Wenn die Parteien eines Strafverfahrens noch nicht in der Lage sind, Schadensersatzansprüche geltend zu machen (aus verschiedenen Gründen: die Bestellung eines Sachverständigen ist noch nicht abgeschlossen, Rechnungen fehlen usw.), kann die klagende Partei entweder eine Provision (Vorauszahlung) oder den Vorbehalt der zivilrechtlichen Ansprüche verlangen. Sobald alle Informationen im Besitz der klagenden Partei sind, kann der Fall an das Gericht zurückverwiesen werden.
Muss ich meine Identität angeben?
Als Partei werden Sie nach Ihrer Identität gefragt. Möglicherweise werden Sie auch nach Ihrem Personalausweis gefragt, um die genauen Daten zu notieren.
Wie spreche ich den Richter oder die Staatsanwaltschaft an?
Sie müssen keine feierliche Formel wie „Euer Ehren“ verwenden. Sie können sich an den Vorsitzenden/die Vorsitzende wenden, indem Sie ihn/sie mit „Herr/Frau“ oder „Herr/Frau Richter/in“ ansprechen. Sie können sich an den Prokurator des Königs wenden, indem Sie ihn/sie auch mit „Herr/Frau“ oder „Herr/Frau Prokurator“ ansprechen.
Kann oder muss ich dem Richter oder Prokurator des Königs die Hand schütteln?
Da dies nicht üblich ist, ist es besser, dies zu unterlassen. Wenn Sie als Partei anwesend sind, teilt Ihnen der Vorsitzende mit, wo Sie Platz nehmen können.
Welche Regeln sind bei einer Sitzung zu beachten?
Eine Reihe von Regeln wurden bereits oben aufgeführt.
Als Partei müssen Sie sich höflich verhalten und nur dann das Wort ergreifen, wenn es Ihnen erteilt wird.
Wenn Sie sich nicht an die Vorschriften halten, kann Ihnen der Richter den Zutritt zum Sitzungssaal verwehren.
Wenn während des Verfahrens keine Probleme auftreten, kann alles in 6 bis 8 Monaten geregelt werden.
Es geht hier um die Dauer des Verfahrens und nicht um die Abfassung der vor Einreichung der Scheidung im gegenseitigen Einverständnis getroffenen Vereinbarung. Alles hängt von den Parteien ab.
Sie sind offiziell geschieden, nachdem das Urteil in den Personenstand übertragen wurde.
Wenn das Scheidungsverfahren eingeleitet wurde, nachdem die Ehegatten bereits sechs Monate lang einen getrennten Wohnsitz hatten, ist nur ein einziges Erscheinen vor Gericht erforderlich, und die Dauer wird um 4 Monate verkürzt.
Seit 2017 ist nur noch der Notar zuständig, wenn Sie auf einen Nachlass verzichten möchten.
Können Sie sich als Opfer einer Straftat zu unterschiedlichen Zeitpunkten und auf unterschiedliche Weise als Zivilpartei bestellen?
Diese Broschüre, die aktuell nur in französischsprachiger und niederländischsprachiger Fassung verfügbar ist, befasst sich ausschließlich mit der Bestellung als Zivilpartei vor dem Untersuchungsrichter.
Sachverständige können aus denselben Gründen abgelehnt werden wie Richter.
Wenn ein Sachverständiger weiß, dass es einen Grund gibt, ihn abzulehnen, muss er die Parteien unverzüglich davon in Kenntnis setzen und davon absehen, den Fall weiterzuverfolgen.
Die Parteien können ihm jedoch nach kontradiktorischer Beratung eine Befreiung erteilen.
Der von den Parteien gewählte Sachverständige kann nur aus Gründen, die nach seiner Bestellung entstanden oder bekannt geworden sind, abgelehnt werden.
Nach der Einsetzungsversammlung oder, in Ermangelung einer solchen Versammlung, nachdem der Sachverständige seine Verrichtungen aufgenommen hat, darf keine Ablehnung mehr vorgeschlagen werden, es sei denn, die Partei ist erst später vom Ablehnungsgrund in Kenntnis gesetzt worden.
Dieser Grundsatz wurde nur eingeführt, um zu verhindern, dass eine Partei den Sachverständigen aus dem Fall entfernen möchte, weil sie im Laufe der Untersuchung den Verdacht hegt, dass er zugunsten der anderen Partei handeln wird.
Wenn Sie eine Beschwerde über die Handlungen eines Gerichtsvollziehers haben, können Sie sich an den Präsidenten (=Verwalter) oder den Berichterstatter des Rates der Bezirkskammer wenden, dem der betreffende Gerichtsvollzieher angehört.
Darüber hinaus können Sie den Missbrauch eines Gerichtsvollziehers auch durch ein einfaches Schreiben an den Pfändungsrichter melden, in dem dieser aufgefordert wird, gemäß Artikel 1396 des Gerichtsgesetzbuchs tätig zu werden:
„Unbeschadet der durch das Gesetz vorgesehenen Nichtigkeitsgründe achtet der Pfändungsrichter auf die Einhaltung der Bestimmungen in Sachen Sicherungspfändungen und Vollstreckungsmittel. Er kann sich selbst von Amts wegen von den beurkundenden oder bestellten öffentlichen oder ministeriellen Amtsträgern einen Bericht über den Stand des Verfahrens aushändigen lassen. Stellt er ein Versäumnis fest, setzt er den Prokurator des Königs davon in Kenntnis, der entscheidet, welche disziplinarrechtlichen Folgen dies haben kann.“
Das Gesetz muss die Möglichkeit eines sofortigen Eingreifens bieten, wenn häusliche Gewalt unmittelbar bevorsteht und Prävention nicht ausreicht.
Wo normalerweise das Opfer häuslicher Gewalt den Wohnort verlässt, muss hier der Täter gehen.
Die zu schützende Person und die auszuweisende Person müssen am gleichen Wohnort wohnen. Mit anderen Worten, das Gesetz bezieht sich nicht auf den Wohnsitz, sondern auf den Wohnort.
Haben Sie Beschwerden darüber, wie ein Inkassobüro eine Schuld einzieht?
Sie können sich an die Generaldirektion Wirtschaftsinspektion wenden. Diese Internetseite ist nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar.
Um Magistrat zu werden, müssen Sie mindestens einen Masterabschluss (/Lizenz) in Rechtswissenschaften besitzen und die belgische Staatsangehörigkeit haben. Die weiteren Voraussetzungen hängen davon ab über welches Verfahren Sie sich als Magistrat bewerben möchten. Es gibt drei Möglichkeiten, zum Magistraten ernannt zu werden:
- Sie nehmen am Auswahlverfahren für die Zulassung als Gerichtspraktikant teil, das Ihnen den Zugang zum Gerichtspraktikum (zweijähriges Praktikum) ermöglicht. Am Ende Ihres Praktikums erhalten Sie eine Bescheinigung, die es Ihnen ermöglicht, sich auf eine freie Stelle als Magistrat zu bewerben.
- Prüfung der beruflichen Eignung. Erfahrenere Juristen können über eine Prüfung direkt Zugang zur Magistratur erhalten. Die für die Ernennung zum Richter erforderliche Erfahrung hängt von dem durch den Bewerber ausgeübten Rechtsberuf ab. Ein Rechtsanwalt muss 10 Jahre Erfahrung haben und eine Person, die einen juristischen Beruf im privaten Sektor ausübt, 12 Jahre. Wer über mindestens fünf Jahre Erfahrung verfügt und die Prüfung bestanden hat, kann zum Staatsanwalt ernannt werden.
- Mündliche Beurteilungsprüfung. Wer mindestens 20 Jahre als Rechtsanwalt tätig war oder 15 Jahre als Rechtsanwalt und zusätzlich mindestens 5 Jahre in einem anderen Beruf, der umfassende Rechtskenntnisse erfordert, gearbeitet hat, ist berechtigt, an einer mündlichen Prüfung teilzunehmen. Bei Bestehen kann er zum Richter ernannt werden.
Diese Prüfungen werden vom Hohen Justizrat, ein vom Justizministerium unabhängiges Organ, organisiert.
Die Bedingungen für den Zugang zur Magistratur können sich ändern. Die aktuellen Informationen zu diesem Thema finden Sie im Gerichtsgesetzbuch oder auf der Internetseite des Hohen Justizrates, die nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar ist.
Möchten Sie sich von einem Magistrat erklären lassen, wie seine Arbeit aussieht?
Schauen Sie sich diese französischsprachigen Videos an. Aktuell ist nur das Video mit der Familienrichterin Olivia Nistor auf Deutsch verfügbar, das Sie auf der Seite „Jugend & Justiz“ und auf der Seite des Gerichts Erster Instanz Eupen finden.
- der Strafrichter,
- der Zivilrichter,
- der Unternehmensrichter,
- der Jugendrichter
- und der Untersuchungsrichter.
Um ein französischsprachiges Interview zwischen einem Richter und einem Staatsanwalt zu sehen, klicken Sie hier:
Der Verfassungsgerichtshof erklärte die Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 14. Oktober 2018 für nichtig, „insofern sie auf Rechtsuchende anwendbar sind, deren Sache zwischen dem 1. Februar 2019 und dem 31. August 2020 in die Liste eingetragen wurde, die spätestens am 31. August 2020 zur Zahlung von Gebühren für die Eintragung in die Liste verurteilt wurden und deren Existenzmittel unter den Höchstgrenzen für den Bezug von weiterführenden juristischen Beistand und Gerichtskostenhilfe liegen, die gemäß den Artikeln 3 und 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2020 festgelegt wurden (...). ), aber über den Höchstgrenzen liegen, die vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen (1. September 2020) galten“.
Um herauszufinden, ob Sie aufgrund dieses Entscheids unter die Bedingungen fallen, um eine Rückerstattung Ihrer Eintragungsgebühren zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, die Internetseite des FÖD Finanzen zu konsultieren, die diese Frage sehr ausführlich in den FAQ beantwortet:https://eservices.minfin.fgov.be/myminfin-web/pages/fisconet/document/d641b608-e669-47a9-b99c-377f4540a9ce
Kollektive Schuldenregelung
Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Schuldenvermittler im Rahmen einer kollektiven Schuldenregelung haben, können Sie den Richter bitten, einzugreifen oder einen anderen Schuldenvermittler zu benennen.
Der Richter wird dies jedoch nicht schnell ausführen können.
Sie müssen dann im Detail nachweisen, was der Schuldenvermittler falsch gemacht hat. Der beste Weg, dies zu beweisen, besteht darin, auf eine Reihe von Dokumenten wie Briefe, E-Mails usw. zurückzugreifen.
Sie können von einem Pro-deo-Rechtsanwalt, einem ÖSHZ oder einem CAW (centrum voor algemeen welzijnswerk, Zentrum für allgemeine Sozialarbeit) oder von jemandem unterstützt werden, der Ihnen Rechtsberatung geben kann.
Schuldenvermittlung
Wenn Sie in einer Schuldenvermittlung mit einem ÖSHZ oder einem CAW sind, können Sie immer die Bestellung eines anderen Schuldenvermittlers anfragen.
Sie können auch einfach die Schuldenvermittlung beenden.
Wenn ein Fall oder eine Akte eingestellt wird, bedeutet dies, dass der Prokurator des Königs in einer Ermittlung beschließt, jemanden nicht zu verfolgen. Er stellt die Akte ein.
Der Prokurator des Königs kann dies aus verschiedenen Gründen wie unzureichenden Beweisen, Verjährung der Straftat, Tod des Verdächtigen, Wichtigkeit des Falles, Strafpolitik usw. beschließen.
Der Prokurator des Königs kann seine Entscheidung jederzeit rückgängig machen, wenn beispielsweise neue Beweise vorliegen.
Im Rahmen einer gerichtlichen Untersuchung (Untersuchung durch einen Untersuchungsrichter) ist eine Einstellung der Strafverfolgung nicht möglich. Hier entscheiden die Kammern (des Gerichts Erster Instanz) über das weitere Vorgehen in einem Fall.
Dies hängt von der Art des Falles ab. In einer Zivilsache fällt der Richter seine Entscheidung in der Regel innerhalb eines Monats. In komplexen Fällen kann die Entscheidung länger dauern.
In Strafsachen kann die Entscheidung nach der Sitzung oder zu einem späteren Zeitpunkt ergehen. Der Richter teilt das Datum mit, an dem die Entscheidung ergeht. Auch in diesem Fall wird die Wartezeit auch länger sein, wenn es sich um einen komplexen Fall handelt.
In Zivilsachen ergeht die Entscheidung schriftlich.
In Strafsachen wird in der Regel ein Teil des Urteils oder des Entscheids vorgelesen. In jedem Fall können Sie in der Kanzlei das Urteil einsehen, von dem Sie auch eine Abschrift beantragen können.
In Zivilsachen wird die Entscheidung entweder an Ihren Anwalt, wenn Sie einen haben, oder an Sie selbst gesendet. In diesem Fall ist Ihre Abwesenheit kein Problem.
In Strafsachen müssen Sie sich in der Kanzlei über das genaue Datum informieren, an dem die Entscheidung ergangen ist. Das Urteil oder den Entscheid können Sie auch in der Kanzlei einsehen.
Sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen können Sie gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Es gibt jedoch bestimmte Einschränkungen und die Verpflichtung, die gesetzlich vorgesehenen Fristen einzuhalten. Wird beispielsweise die Berufung nicht fristgerecht eingelegt, kann Ihr Fall nicht zum Grunde in der Berufungsinstanz behandelt werden.
Nehmen Sie am besten Kontakt mit einer kompetenten Person auf, zum Beispiel einem Anwalt.
Die Verjährung von Strafverfahren ist nicht die gleiche wie die Verjährung von Strafen.
Das Recht auf Strafvollstreckung unterliegt bestimmten Fristen.
Die Verjährung ist der Verfall des Rechts der Behörden, die Strafe vor Ablauf dieser Fristen zu vollstrecken.
Die Verjährung der Strafe ist von öffentlicher Ordnung. Der Verurteilte kann nicht darauf verzichten.
Die Dauer der Verjährungsfristen hängt von der Art der verhängten Strafen ab.
Strafrechtliche Sanktionen verjähren nach Ablauf von 20 Jahren.
Korrektionalstrafen von mehr als drei Jahren verjähren nach zehn Jahren. Es kann sich nur um Gefängnisstrafen handeln.
Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre für strafrechtliche Sanktionen von bis zu drei Jahren, d.h. Gefängnisstrafen, Strafen unter elektronischer Überwachung und autonome Bewährungsstrafen.
Auf der Ebene der ersten Instanz wird zwischen einem Kläger (demjenigen, der einen Antrag stellt) und einem Beklagten (demjenigen, gegen den der Antrag gerichtet ist) unterschieden.
Auf der Ebene der Berufung spricht man von einem Berufungskläger (demjenigen, der Berufung einlegt) und einem Berufungsbeklagten (demjenigen, gegen den Berufung eingelegt wird).
Der Kläger in erster Instanz kann Berufungsbeklagter werden.
Der Beklagte in erster Instanz kann Berufungskläger werden.
Der Richter ist verpflichtet, für jede Geldbuße, zu der Sie verurteilt werden, eine Ersatzgefängnisstrafe zu verhängen.
Die Ersatzgefängnisstrafe ist eine Art durch die Regierung ausgeübter Druck, um die Zahlung der Geldbuße zu erzwingen, wenn die verurteilte Person nicht bereit ist zu zahlen, und eine Möglichkeit, die verurteilte Person daran zu hindern, der Strafe zu entgehen, wenn sie die Geldbuße nicht zahlen kann.
Der FÖD Justiz hat nach der Gesetzesänderung über VoGs eine neue französisch- und niederländischsprachige Broschüre erstellt. Sie können die französischsprachige Broschüre hier herunterladen.
Der Kassationshof verfügt auch über seine „Staatsanwaltschaft“, die als Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof bezeichnet wird. Diese hat eine andere Funktion als die oben erwähnte Staatsanwaltschaft. Der Kassationshof entscheidet nämlich in der Sache nicht zum Grunde, sondern prüft die Gesetzmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Verfahren. Die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof nimmt keine Strafverfolgung vor, sondern gibt eine Stellungnahme zur Anwendung der Rechtsvorschriften ab.
Der Generalstaatsanwalt beim Kassationshof leitet die Generalstaatsanwaltschaft und wird von einem Ersten Generalanwalt und Generalanwälten unterstützt.
Die meisten Sitzungen im Gerichtsgebäude sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Sie dürfen nicht an bestimmten Sitzungen teilnehmen, wie beispielsweise an den Sitzungen des Jugendgerichts oder an den Korrektionalsitzungen, bei denen der Präsident den Ausschluss der Öffentlichkeit angeordnet hat.
Jeder, der älter als 14 Jahre ist, kann ohne Genehmigung an den Sitzungen teilnehmen. Besucher unter 14 Jahren müssen von einem Elternteil oder einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Der Präsident kann jedoch jederzeit die Anwesenheit Minderjähriger in der Sitzung untersagen, insbesondere aufgrund der besonderen Art der Sache oder der Umstände, unter denen die Sitzung stattfindet.
Ein Gerichtsdiener ist in einer Reihe von Sälen anwesend. Es ist besser, sich bei diesem Gerichtsdiener anzumelden. Er wird Ihnen auch zeigen, wo Sie Platz nehmen können. Es gibt nämlich eine Reihe von Plätzen, die Anwälten und Bürgern vorbehalten sind, die vor Gericht erscheinen müssen.
Abhängig von den Umständen müssen Sie sich möglicherweise einer Sicherheitskontrolle am Eingang des Gebäudes unterziehen.
Ja, aber sie können von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein.
In jedem Fall sind im Gerichtsgebäude keine Tiere erlaubt, mit Ausnahme von Blinden- oder Assistenzhunden.
Es ist Ihnen nicht gestattet, Fotos im Gerichtsgebäude zu machen oder zu filmen.
Das Rauchen und Trinken von Alkohol sind im Gerichtsgebäude verboten. Sie dürfen auch nicht im Sitzungssaal essen.
Ihr Mobiltelefon muss während der Sitzung ausgeschaltet sein.
Sie sind auch nicht berechtigt, zu den Stellungnahmen einer der Parteien oder zu der Entscheidung Stellung zu nehmen.
Es ist möglich, aber Sie müssen sich vorher mit dem Korpschef oder seinem Vertreter in Verbindung setzen. Die Adressen sind im Internet verfügbar.
Ja. Wie bereits erwähnt, sind eine Reihe von Plätzen für Anwälte, Parteien und die Presse reserviert. Es können keine Sitzplätze reserviert werden.