Um Magistrat zu werden, müssen Sie mindestens einen Masterabschluss (/Lizenz) in Rechtswissenschaften besitzen und die belgische Staatsangehörigkeit haben. Die weiteren Voraussetzungen hängen davon ab über welches Verfahren Sie sich als Magistrat bewerben möchten. Es gibt drei Möglichkeiten, zum Magistraten ernannt zu werden:
- Sie nehmen am Auswahlverfahren für die Zulassung als Gerichtspraktikant teil, das Ihnen den Zugang zum Gerichtspraktikum (zweijähriges Praktikum) ermöglicht. Am Ende Ihres Praktikums erhalten Sie eine Bescheinigung, die es Ihnen ermöglicht, sich auf eine freie Stelle als Magistrat zu bewerben.
- Prüfung der beruflichen Eignung. Erfahrenere Juristen können über eine Prüfung direkt Zugang zur Magistratur erhalten. Die für die Ernennung zum Richter erforderliche Erfahrung hängt von dem durch den Bewerber ausgeübten Rechtsberuf ab. Ein Rechtsanwalt muss 10 Jahre Erfahrung haben und eine Person, die einen juristischen Beruf im privaten Sektor ausübt, 12 Jahre. Wer über mindestens fünf Jahre Erfahrung verfügt und die Prüfung bestanden hat, kann zum Staatsanwalt ernannt werden.
- Mündliche Beurteilungsprüfung. Wer mindestens 20 Jahre als Rechtsanwalt tätig war oder 15 Jahre als Rechtsanwalt und zusätzlich mindestens 5 Jahre in einem anderen Beruf, der umfassende Rechtskenntnisse erfordert, gearbeitet hat, ist berechtigt, an einer mündlichen Prüfung teilzunehmen. Bei Bestehen kann er zum Richter ernannt werden.
Diese Prüfungen werden vom Hohen Justizrat, ein vom Justizministerium unabhängiges Organ, organisiert.
Die Bedingungen für den Zugang zur Magistratur können sich ändern. Die aktuellen Informationen zu diesem Thema finden Sie im Gerichtsgesetzbuch oder auf der Internetseite des Hohen Justizrates, die nur auf Französisch und Niederländisch verfügbar ist.
Möchten Sie sich von einem Magistrat erklären lassen, wie seine Arbeit aussieht?
Schauen Sie sich diese französischsprachigen Videos an. Aktuell ist nur das Video mit der Familienrichterin Olivia Nistor auf Deutsch verfügbar, das Sie auf der Seite „Jugend & Justiz“ und auf der Seite des Gerichts Erster Instanz Eupen finden.
- der Strafrichter,
- der Zivilrichter,
- der Unternehmensrichter,
- der Jugendrichter
- und der Untersuchungsrichter.
Um ein französischsprachiges Interview zwischen einem Richter und einem Staatsanwalt zu sehen, klicken Sie hier:
In Zivilsachen wird die Entscheidung entweder an Ihren Anwalt, wenn Sie einen haben, oder an Sie selbst gesendet.
In Strafsachen wird Ihnen die Entscheidung nicht zugesandt. Sie können jedoch eine Kopie beantragen.
In Zivilsachen ergeht die Entscheidung schriftlich.
In Strafsachen wird in der Regel ein Teil des Urteils oder des Entscheids vorgelesen. In jedem Fall können Sie in der Kanzlei das Urteil einsehen, von dem Sie auch eine Abschrift beantragen können.
Der FÖD Justiz hat nach der Gesetzesänderung über VoGs eine neue französisch- und niederländischsprachige Broschüre erstellt. Sie können die französischsprachige Broschüre hier herunterladen.
Was ist eine Bescheinigung über den Nicht-Konkurs?
Mit einer Bescheinigung über den Nicht-Konkurs können Sie nachweisen, dass Sie nicht in Konkurs sind. Eine solche Bescheinigung ist zum Beispiel für die Anmeldung in eine Ausschreibung und für andere administrative Schritte erforderlich.
Wo kann ich diese Bescheinigung beantragen?
Sie können beim zuständigen Unternehmensgericht eine Bescheinigung über den Nicht-Konkurs beantragen. Hierbei handelt es sich um das Gericht, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Über dieses französischsprachige Tool können Sie das Unternehmensgericht finden.
Wenn auf der Internetseite des zuständigen Unternehmensgerichts kein Antragsformular bereitgestellt wird, wenden Sie sich an die Kanzlei, deren Kontaktdaten über das Tool oder die Internetseite oder über das Menü „Kanzleien“ zu finden sind, in dem meistens die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse angegeben sind.
Ihnen wird erklärt werden, was Sie genau tun müssen.
Sie haben einen Anwalt
Vergewissern Sie sich, dass er nicht bereits im Besitz des Urteils oder des Entscheids ist. Falls nicht, beantragen Sie es gegebenenfalls über ihn.
Sie haben keinen Anwalt
Für die Einsichtnahme in ein Urteil oder einen Entscheid wenden Sie sich an die Kanzlei des Gerichts oder des Gerichtshofes, das das Urteil oder den Entscheid verkündet hat.
Für die Anfrage einer Abschrift eines Urteils oder eines Entscheids ist es besser, sich an die Kanzlei des betreffenden Gerichts oder Gerichtshofes zu wenden.
Sie müssen die angefragte Abschrift bezahlen.
Auf der Ebene der ersten Instanz wird zwischen einem Kläger (demjenigen, der einen Antrag stellt) und einem Beklagten (demjenigen, gegen den der Antrag gerichtet ist) unterschieden.
Auf der Ebene der Berufung spricht man von einem Berufungskläger (demjenigen, der Berufung einlegt) und einem Berufungsbeklagten (demjenigen, gegen den Berufung eingelegt wird).
Der Kläger in erster Instanz kann Berufungsbeklagter werden.
Der Beklagte in erster Instanz kann Berufungskläger werden.